Was fordern Gesetz und
VDE?
In Kürze: Sie müssen für den fachgerechten Erhalt der Fachkunde Ihrer Elektrofachkräfte sorgen. Wir bieten Ihnen dafür die Lösung.
Als Verantwortlicher in
Ihrem Unternehmen ist es Ihre Aufgabe für reibungslose Abläufe
bei Arbeiten mit und an Elektrischen Anlagen und
Betriebsmitteln zu sorgen. Dabei müssen Sie alle gesetzlichen
Anforderungen beachten.
Ob Instandhaltung, Produktion, Werkstattleitung, Installation
oder Anlagenverantwortung:
Sorgen Sie für die adäquate Fachkunde
Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter inkl. wiederkehrender
Unterweisung nach aktueller Norm (VDE 1000-10) mittels
verpflichtenden Teilnahme an der Tagesschulung Erhalt der
Fachkunde Elektrofachkraft!
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Erhalt der Fachkunde
oder Wiederkehrende Unterweisung der
Elektrofachkraft?
Wir alle leben davon, dass Ihre Kunden ein tolles Produkt erwerben. Ein normengerechter Fachkundeerhalt Ihrer Elektrofachkräfte ist dabei eine wertvolle Stütze!
Wiederkehrende Unterweisung
Die wiederkehrende Unterweisung ist mindestens Jährlich nach § 12 ArbSchG durchzuführen. Sie ist erforderlich für alle in der Elektrotechnik tätigen Personen, nicht nur Elektrofachkräfte, sondern auch Elektrotechnisch unterwiesene Personen. In der Elektrotechnik dauert diese ca. drei bis vier Stunden.
Erhalt der Fachkunde Elektrofachkraft
Der nach VDE 1000-10 i.V.m. ArbSchG und DGUV V1 erforderliche Erhalt der Fachkunde wird durch den ganztägigen gleichnamigen Kurs sichergestellt. Dieser sollte alle zwei bis drei Jahre durchgeführt werden. Die wiederkehrende Unterweisung ist in unserem Kurs Erhalt der Fachkunde EFK inklusive.
Qualifizierungen und Unterweisungen
Natürlich bieten wir nicht nur die wiederkehrenden Unterweisungen. Die Kurse für Elektrotechnisch unterwiesene Personen, der Kurs Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten, Arbeiten unter Spannung bis hin zu der Qualifizierung und Unterstützung von Verantwortlichen Elektrofachkräften decken wir ab.
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